Pferdevitaltraining - Silke Eckert - Ganzheitliche Pferdetherapie

Ganzheitliche Pferdetherapie

Hallo, mein Name ist Silke Eckert. Ich bin seit früher Kindheit mit Pferden verbunden.

Mein Ziel war und ist ein harmonisches und gerechtes Miteinander zwischen Pferd und Mensch. Aber nicht nur der korrekte Umgang sondern auch die Gesundheit unserer Pferde und Ponys liegt mir sehr am Herzen. Daher habe ich für mich die Ausbildung zur „Ganzheitlichen Pferdetherapeutin“ gewählt.

Die Pferdephysiotherapie in Kombination mit korrekter Gymnastizierung, Bodenarbeit, Sattelkunde und Reittraining kann zur Gesunderhaltung oder zur Genesung unseres Pferdes oder Ponys beitragen. Dabei arbeite ich natürlich gerne auch mit Ihrem Tierarzt, Hufschmied, Sattler oder Pferdezahnarzt zusammen.

Verständnis, Ruhe, Sicherheit, das Fühlen und Analysieren sind die wichtigsten Punkte in meiner Arbeit. Dabei behandele ich jedes Pferd und Pony individuell und berücksichtige seine ganz eigene Persönlichkeit.

Egal ob gymnastizierende Bodenarbeit, Physiotherapie oder Stresspunktmassage – ich erkläre Ihnen die Einzelheiten zu jeder Maßnahme, damit meine Arbeit am Pferd für Sie gut nachvollziehbar ist.

Da die ganzheitliche Pferdetherapie sehr vielfältig ist und es immer wieder neue Erkenntnisse gibt, ist es für mich selbstverständlich an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen. Denn die ganzheitliche Pferdetherapie ist ein interessantes und unerschöpfliches Wissengebiet, daß mich immer wieder neu fasziniert. Es macht einfach Spaß und es ist ein schönes Gefühl, einem Pferd oder Pony mit Physiotherapie oder mit natürlichen Futterergänzungen mehr Lebensqualität zu verschaffen.

Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie mich einfach an oder senden mir eine E-Mail.

Ich freue mich, Sie und Ihr Pferd oder Pony kennen zu lernen!

Physiotherapie für Pferde und Ponys

Die Physiotherapie unterstützt und ergänzt schon seit Jahrhunderten die Schulmedizin in vielfältiger Weise. Unter Physiotherapie versteht man verschiedene Massagetechniken sowie das aktive und passive Dehnen einzelner Muskeln. Dabei ist das Fühlen und sich vom Gewebe leiten lassen sehr wichtig. Das Pferd gibt meist sofort Rückmeldung, wie die gerade gewählte Behandlung ankommt. Das kann vom skeptischen Blick bis zur totalen Entspannung (Schnauben, Kauen, Gähnen) alles sein.

    Die Physiotherapie ist ein natürlicher Weg zur
  • Gesunderhaltung unserer Pferde und Ponys
  • Leistungserhaltung und Leistungssteigerung
  • Verbesserung der Vitalität und Beweglichkeit
  • Reduzierung von Schmerzen
    Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, zum Beispiel bei
  • Muskelverspannungen
  • Rückenbeschwerden
  • Lahmheiten, auch bei denen keine eindeutige Ursache gefunden werden kann
  • Rittigkeitsproblemen, wie z. B. Kopfschlagen, Verwerfen im Genick, keine Durchlässigkeit, Taktfehler, schwungloser oder schlurfender Gang, Steifheiten, Buckeln, etc.
  • nach Verletzungen oder Operationen
  • nach Zahnbehandlungen
  • bei bewegungseingeschränkten Tieren

Um für das Pferd oder Pony ein optimales Ergebnis zu erhalten, sind oft mehrere Behandlungen notwendig, wobei jede einzelne Behandlung schon eine entsprechende Verbesserung erzielen kann. Dabei ist jedes Pferd und jedes Pony in seiner eigenen Persönlichkeit zu betrachten und zu behandeln.

Dry Needling

Dry Needling ist eine tiefgreifende Methode zur Muskelentspannung

Dry Needling an der Hinterhand

Dry Needling der Brustmuskulatur

Dry Needling Basisbehandlung an der Kruppe

Dry Needling – was ist das?

Equine Dry Needling (Methode Schachinger) bedeutet „trocken Nadeln“.

Dabei werden lange Akupunkturnadeln (ohne Medikamenteneinsatz – daher dry=trocken) in die Muskulatur gestochen, genauer gesagt in die myofaszialen Triggerpunkte. Unter einem Triggerpunkt versteht man den Ursprungspunkt einer Muskelverspannung.

Was bewirkt Dry Needling?

Durch das Nadeln können muskuläre Schmerzen und Verspannungen reduziert oder behoben werden. Neben einzelnen Muskeln können auch ganze Muskelgruppen und oberflächliche Faszienstrukturen genadelt und positiv beeinflußt werden.

Das Pferd kann sich wieder schmerfrei(er) und entspannter bewegen. Ein normaler Bewegungsablauf kann somit wieder hergestellt werden. Lahmheiten, Taktunreinheiten, Schiefe und Fehlstellungen können mit dem Dry Needling und einem schonenden Rehatraining behoben werden.

Was geschieht nach der Dry Needling Behandlung?

Nach dem Dry Needling befindet sich das Pferd in der Regenerationsphase. Der Körper braucht etwas Zeit, um sich neu zu sortieren. Am Tag der Behandlung sollte das Pferd auf jeden Fall in Ruhe gelassen werden. Es folgen drei Tage mit leichter Bewegung (Schritt und etwas Trab) ohne Reiter.

Dann kann behutsam mit dem Aufbautraining begonnen werden. In dieser Zeit zeigt sich, ob eine weitere Behandlung erforderlich ist.

Blutegel-Therapie

Die ersten Aufzeichnungen über den Einsatz von Blutegeln zu medizinischen Zwecken gehen bereits auf das Jahr 1500 v. Chr. Zurück

Der Blutegel wurde über Jahrtausende erfolgreich im medizinischen Bereich eingesetzt und erzielte ungeahnte Heilungen. Seit den 80er Jahren wird der Blutegel für medizinische Zwecke kontrolliert gezüchtet. Als Ganzheitliche Pferdetherapeutin nutze auch ich die Blutegel als erfolgversprechende Behandlungsart.

Neue Gesetzeslage ab 2022
Laut §50 Absatz 2 des neuen Tierarzneimittelgesetzes wird es nur noch Tierärztinnen und Tierärzten erlaubt sein, Blutegel am Tier anzuwenden oder an den/die Tierhalter/innen oder andere Personen, die nicht Tierärzte sind abzugeben oder zu verschreiben. Nach jetzigem Stand wird ab 28.01.22 eine Anwendung der Blutegeltherapie am Tier nur nach tierärztlicher Verschreibung oder Abgabe möglich sein.

Das Sekret der Blutegel, welches sie beim „Beißen“ in die Bisswunde geben, wirkt gerinnungs- und entzündungshemmend, beschleunigt den Lymphfluss, sorgt für Entstauung bei Umfangsvermehrungen und für Entschlackung des Gewebes. Darüber hinaus sorgt der Mini-Aderlass, der nach dem Abfallen der Blutegel entsteht, für die Neubildung des Blutes und die Regeneration.

Wobei kommen Blutegel beim Pferd zum Einsatz?

    Deutliche Verbesserungen gibt es u.a. bei folgenden Krankheitsbildern:
  • bei Arthrose
  • bei Abszessen
  • bei Hämatomen
  • bei Hufrehe
  • bei Gallen
  • bei Hufrollenentzündungen
  • bei Sehnenentzündungen
  • bei Sattel- und Gurtdruckstellen
  • bei Mauke

Der Biss des Blutegels ist nicht sonderlich schmerzhaft. Man vergleicht ihn mit einem Mückenbiss oder einer Berührung einer Brennnessel. Pferde zeigen jedenfalls kaum eine Reaktion. Viele Pferde dösen bei der Behandlung sogar.

Blutegel am Vorderbein eines Pferdes

Ablauf einer Blutegelbehandlung

1.) Sie als Besitzer müssen
alle Medikamente (Injektionen, Salben, Tinkturen, Pulver, Pasten, etc.) sowie
Zusatzfutter (wie z.B. Teufelskralle, Ingwer, und andere Pülverchen)
einige Tage vor der Behandlung absetzen, da sonst die Egel evtl. nicht beißen.

2.) Während der Behandlung
darf das Pferd gerne etwas Heu knabbern, da die Behandlung bis zu ca. 2 Stunden dauern kann.

3.) Nach der Behandlung
Ist der Blutegel abgefallen, wird die Bißstelle entsprechend nachbluten (tröpfchenweise). Das ist gewünscht. Keine Angst, das Pferd verblutet nicht. Bißstelle nicht abdecken oder abtupfen, einfach alles so lassen. Es bildet sich mit der Zeit ein Schorf, der ebenfalls von alleine abfällt (bitte nicht abpulen). Die behandelte Stelle kann in den nächsten 2 Tagen leicht geschwollen und warm sein, das ist normal – der Heilungsprozeß ist in vollem Gang.

4.) Weitere Behandlungen
Je nach Krankheitsbild sind weitere Behandlungen in den nächsten Tagen oder Wochen hilfreich. Bei akuten Beschwerden (wie z. B. Hämatome) reicht oft auch nur eine Anwendung. Das muß aber von Fall zu Fall individuell entschieden werden. Chronische Krankheiten (wie z. B. Arthrosen, Gallen, etc.) benötigen meist mehrere Egelbehandlungen.

Ob der Blutegel auch bei Ihrem Pferd oder Pony zum Einsatz kommen kann, muss in einem persönlichen Gespräch unter Berücksichtigung der vorliegenden Gegebenheiten geklärt werden. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Bodenarbeit

Der Begriff Bodenarbeit umfasst ein weites Spektrum. Dann alles, was ich vom Boden aus mit dem Pferd mache (Führen, Lonieren, Zirkustricks, Langzügel, Arbeit am Kappzaum, etc.) ist Bodenarbeit.

Dazu kommt noch der Begriff "Gymnastizierung". Jeder Pferdemensch kennt diesen Begriff, aber was damit eigentlichg genau gemeint ist, kann oft nicht präziese definiert werden. Sicher, das Pferd soll durch die Gymnastizierung kräftig, geschmeidig und losgelassen sein, aber wie genau erreicht man das bei dem jeweiligen Pferd?

Hier beginnt dann meine Arbeit mit Ihrem Pferd und natürlich mit Ihnen. Ich schaue mir den aktuellen (Trainings-) Zustand Ihres Pferdes an und Sie schildern mir Ihre Probleme und Wünsche. Gemeinsam erarbeiten wir dann Schritt für Schritt das richtige Trainingsprogramm, um Ihren 4Beiner optimal zu gymnastizieren und fit zu halten oder zu bekommen.

    Die gymnastizierende Bodenarbeit hat viele positive Aspekte:
  • Sie fördert und intensiviert die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Vierbeiner.
  • Duch gezielte Übungen wird das Pferd/Pony gymnastiziert: Dehnung, Raumgriff, Trittsicherheit, Ausstrahlung und Koordination in der Bewegung werden gefördert.
  • Die Muskulatur wird gleichmäßig, aber ohne Reitergewicht, beansprucht.
  • Das Pferd/Pony kann optimal auf das Reiten vorbereitet werden.
  • Die Bodenarbeit bietet viel Abwechslung zum sonstigen Reitprogramm.
  • Vom Boden aus kann eigentlich mit jedem Pferd/Pony jeden Alters gearbeitet werden.
  • Die Rückenmuskulatur kann gezielt trainiert und der Rumpf-Trage-Apparat gestärkt werden

Nach längeren Pausezeiten ist die Bodenarbeit optimal, um Ihr Pferd wieder fit fürs Reiten zu machen.

Eine Möglichkeit der Bodenarbeit am Langseil und Halfter


Begleitetes Longieren mit Stangenarbeit

Reitunterricht + Sitzschulung

Egal ob Anfänger, Wiedereinsteiger, oder erfahrene Reiter – der Reitunterricht wird von mir in Bezug auf Können, Alter und Problemstellung individuell erteilt. Dabei finde ich es wichtig, dass sich Reiter und Pferd wohl fühlen und das von mir geforderte auch leisten können.

Ich lege großen Wert auf Basisarbeit und natürlich physiologisch korrektes Reiten. Denn auf einer ordentlichen Basis kann man mit relativ wenig Aufwand gut aufbauen. Dabei presse ich kein Pferd/Pony oder einen Reiter in ein Schema, sondern berücksichtige die jeweiligen, individuellen Möglichkeiten. Ziel jeder Reitstunde sollte ein zufriedener Reiter auf einem ausgeglichenen Pferd/Pony sein. Dabei können die Anforderungen von der korrekten Dehnungshaltung im Schritt, über Schulterherein oder Travers bis zum gesetzten Galopp reichen.

Den Reitunterricht gestalte ich gerne abwechslungsreich, nutze Pylonen, Stangen und andere Gegenstände zum Training, damit der Reiter ausbalanciert und angstfrei auf einem lockeren, durchlässigen Pferd/Pony reiten kann. Dadurch wird die Reiter-Pferd-Beziehung harmonischer und leichter.

Sitz, Balance und das Wissen, wann was warum passiert ist genau so wichtig wie Körpergefühl und das eigene “bei sich sein”. Daher arbeite ich in der Sitzschulung gerne mit Bällen und anderen Hilfsmitteln oder auch einfach mit einer kurzen Videoaufnahme und Analyse.

Antje auf ihrer Stute Bella

Besondere Fälle

Anja Gerling und Pferd Bubi

Mein Bubi (4 J.) ist schon ein spezieller Fall. Aber Dank Silkes einfühlsamen Reitunterrichts und der Gymnastikübungen für Bubi sind wir jetzt auf dem richtigen Weg zum harmonischen Reiter-Pferd-Team.

Anja Gerling und Pferd Bubi

Mein Bubi (4 J.) ist schon ein spezieller Fall. Aber Dank Silkes einfühlsamen Reitunterrichts und der Gymnastikübungen für Bubi sind wir jetzt auf dem richtigen Weg zum harmonischen Reiter-Pferd-Team.

Antje Bremeyer und Pferd Bella

Ich wußte gar nicht, daß Bodenarbeit so viel Spaß macht und so abwechslungsreich ist. Dadurch lahmt meine Stute Bella (20 Jahre) nicht mehr und ich kann sie jetzt locker und taktrein reiten. Was für eine Freude!

Antje Bremeyer und Pferd Bella

Ich wußte gar nicht, daß Bodenarbeit so viel Spaß macht und so abwechslungsreich ist. Dadurch lahmt meine Stute Bella (20 Jahre) nicht mehr und ich kann sie jetzt locker und taktrein reiten. Was für eine Freude!

Marianne Güldenpfennig und Pferd Cille

Meine Stute Celine ("Cille") hat schon viele Krankheiten und Verletzungen hinter sich.Von ihren jetzt 16 Jahren konnte ich sie vielleicht insgesamt 5 Jahre reiten. Silke unterstützt uns wunderbar durch gezielte Gymnastik und Bodenarbeit. Sie sieht und fühlt sofort, wenn wieder etwas "klemmt" oder nicht stimmt. Auch wenn Silke mir Reitunterricht gibt, ist sie sehr genau und achtet stets darauf, dass alles pferdegerecht ausgeführt wird.

DANKE von Cille und mir!

Leider ist “Cille” am 30.10.2016 an einer schweren Kolik verstorben. Cille war eine ganz besondere Pferdepersönlichkeit. Ich werde sie vermissen.

Alles Gute Marianne, deine Silke

Marianne Güldenpfennig und Pferd Cille

Meine Stute Celine ("Cille") hat schon viele Krankheiten und Verletzungen hinter sich.Von ihren jetzt 16 Jahren konnte ich sie vielleicht insgesamt 5 Jahre reiten. Silke unterstützt uns wunderbar durch gezielte Gymnastik und Bodenarbeit. Sie sieht und fühlt sofort, wenn wieder etwas "klemmt" oder nicht stimmt. Auch wenn Silke mir Reitunterricht gibt, ist sie sehr genau und achtet stets darauf, dass alles pferdegerecht ausgeführt wird.

DANKE von Cille und mir!

Leider ist “Cille” am 30.10.2016 an einer schweren Kolik verstorben. Cille war eine ganz besondere Pferdepersönlichkeit. Ich werde sie vermissen.

Alles Gute Marianne, deine Silke

Berittpferd Flame

Im März und April 2016 hatte ich für 5 Wochen den 6jährigen Norwegerwallach Flame in Beritt.

Er hatte das letzte halbe Jahr ohne entsprechendem Training im Offenstall verbracht. Seine Besitzerin hat ihn dann ab März longiert und Equikinetic mit ihm gemacht, damit er etwas Kraft und Kondition bekam.

Ziel für Flame sollte sein: Er sollte locker in Dehnungshaltung geritten werden können, möglichst in allen drei Gangarten. Bislang war er an der Longe und unter dem Reiter nicht angaloppiert, sondern verfiel in einen Renntrab. Ansonsten ist er am Boden super ausgebildet und folgte allen Signalen. Dass man aber in fünf Wochen keine Wunder vollbringen kann, war allen Beteiligten klar. Wir waren dennoch erstaunt, welche Ergebnisse ich mit Flame erzielt habe.

Berittpferd Flame

Im März und April 2016 hatte ich für 5 Wochen den 6jährigen Norwegerwallach Flame in Beritt.

Er hatte das letzte halbe Jahr ohne entsprechendem Training im Offenstall verbracht. Seine Besitzerin hat ihn dann ab März longiert und Equikinetic mit ihm gemacht, damit er etwas Kraft und Kondition bekam.

Ziel für Flame sollte sein: Er sollte locker in Dehnungshaltung geritten werden können, möglichst in allen drei Gangarten. Bislang war er an der Longe und unter dem Reiter nicht angaloppiert, sondern verfiel in einen Renntrab. Ansonsten ist er am Boden super ausgebildet und folgte allen Signalen. Dass man aber in fünf Wochen keine Wunder vollbringen kann, war allen Beteiligten klar. Wir waren dennoch erstaunt, welche Ergebnisse ich mit Flame erzielt habe.

Bild 1: Flame zu Beginn des Trainings
Bild 2: Nach den ersten 2 Wochen Training
Bild 3: Nach 5 Wochen Training

Nach den fünf Wochen stand Flame von sich aus geschlossen und gleichmäßig auf allen vier Beinen. Er war insgesamt schöner definiert: Der Speck an Hals und Bauch war weg, die Hinterhand runder und muskulöser. Er ging unterm Sattel entspannt und locker an der leichten Zügelführung im Schritt und Trab. Schenkelweichen und die ersten Seitengänge konnte er ausführen. Auch erste versammelnde Arbeit im Schritt war möglich. Beim Vorreiten nach 5 Wochen Training konnte ich ihn auch entspannt angaloppieren. Es hat wirklich Spaß gemacht. Flame war ein tolles Berittpferd. Danke auch an seine Besitzerin für ihr Vertrauen in mich und meine Arbeit. Ich wünsche den beiden viele tolle, gemeinsame Stunden.

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Kontakt

Silke Eckert - Ganzheitliche Pferdetherapie

Wittenburger Straße 15
31008 Elze OT Sorsum
Tel. 05068 / 44 58
Mob. 0160 - 94579515
Email: silke@pferdevitaltraining.de

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    Zum vereinbarten Termin komme ich direkt zu Ihnen in den Stall.
  • keine mühsamen Wege
  • Behandlung in gewohnter Umgebung
  • stressfrei für alle
  • entspannte Atmosphäre

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Angaben gemäß § 5 TMG

Pferde-Vital-Training
Inh.: Silke Eckert
Wittenburger Straße 15
31008 Elze

Telefon: +49 (0)5068 / 4458
E-Mail: silke@pferdevitaltraining.de
Internet: www.pferdevitaltraining.de

Online-Streitbeilegung

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Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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7. Übermittlung von Daten in Drittländer

Wir setzen verschiedene Dienstleister ein, die uns unterschiedlich Technologien und/oder Produkte bereitstellen. Viele davon nutzen Server in Drittländern, d. h. außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums, für welche die nicht EU-Kommission durch sog- Angemessenheitsbeschluss ein dem europäischen Datenschutzrecht grundsätzlich gleichwertiges Datenschutzniveau festgestellt hat.

Zu diesen Ländern gehören insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die damit einhergehende Übermittlung personenbezogener Daten muss nach Art. 44 ff. DSGVO zulässig sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2020 entschieden, dass das Privacy-Shield Abkommen zwischen der EU und den USA (EU-US Privacy Shield) nicht mehr genutzt werden kann, um personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln. Das heißt, der ursprünglich bestehende Angemessenheitsbeschluss ist aufgehoben. Das Privacy-Shield als solches und die damit einhergehende Selbstzertifizierung bleibt aber bestehen. Daraus folgt, dass US Unternehmen, die sich selbst zertifiziert und beim U.S. Department of Commerce's International Trade Administration registriert haben (siehe Übersicht unter www.privacyshield.gov/list), weiterhin verpflichtet sind, die Bestimmungen des Privacy-Shields einzuhalten, wodurch weitestgehend ein angemessenes Datenschutzniveau zugesichert werden kann.

Ferner vereinbaren wir mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten in einem Drittland, für das die EU-Kommission nicht im Rahmen eines Angemessenheitsbeschlusses ein ausreichend gleichwertiges Datenschutzrecht festgestellt hat, zudem die von der EU-Kommission erlassenen und weiterhin gültigen Standarddatenschutzklauseln. Sofern möglich, vereinbaren wir dabei auch zusätzliche Garantien, die dafür sorgen sollen, dass ein ausreichender Datenschutz in den USA bzw. sonstigen Drittländern gewährleistet ist.

Für einige Dienstleister liegen zudem sogenannte genehmigte Verhaltensregeln (Binding Corporate Rules, BCR) vor, die sicherstellen, dass im Unternehmen europäische Datenschutzstandards eingehalten werden. Soweit diese vorliegen, vereinbaren wir mit den dem jeweiligen BCR unterliegenden Dienstleistern keine gesonderten Standardvertragsklauseln.

Gleichwohl kann es vorkommen, dass trotz vertraglicher und technischer Schutzmaßnahmen das Datenschutzniveau im Drittland nicht dem der EU entspricht. Für diese Fälle bitten wir Sie, falls nötig, im Rahmen der Cookie-Einwilligung, in (Kontakt-)Formularen oder bei sonstigen Registrierungen und Anmeldungen um Ihre Einwilligung zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in dein Drittland gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Dies bezieht sich insbesondere auf die Datenübermittlung in die USA. Dort haben Behörden und Nachrichtendienste wie die National Security Agency (NSA) möglicherweise Zugriffsrechte und Lesemöglichkeiten in Bezug auf personenbezogene Daten, ohne dass wir als Datenexporteur oder Sie als betroffene Person dies erfahren und ohne dass taugliche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, dies zu unterbinden oder gegen solche Zugriffe vorzugehen. Einige unserer Dienstleister verpflichten sich jedoch, ihnen nach US-Recht zustehende Rechtsbehelfe gegen etwaige behördliche Zugriffe auf Ihre Daten wahrzunehmen und auszuschöpfen. Einige von Ihnen veröffentlichen zusätzlich Transparenzberichte, in denen – soweit rechtlich möglich – behördliche Anfragen und Reaktionen aufgelistet werden.

8. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DS-GVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

8.1 Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  • die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  • die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  • die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  • die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.

8.2 Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

8.3 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  • wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

8.4 Recht auf Löschung

8.4.1 Löschungspflicht:

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
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  • Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
8.4.2 Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

8.4.3 Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h) und i) sowie Art. 9 Abs. 3 DS-GVO;
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

8.5 Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

8.6 Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  • die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit.
    a) DS-GVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs<. 1 lit.
    b) DS-GVO beruht und
  • die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

8.7 Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8.8 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

8.9 Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  • für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  • aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  • mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a) oder g) DS-GVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer b erechtigten Interessen getroffen wurden.

8.10 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DS-GVO.

9. Veränderungen dieser Webseite, Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Unsere Webseite wird laufend weiterentwickelt. Daher aktualisieren wird diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit. Um auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen diese Datenschutzerklärung daher regelmäßig zu besuchen. Ob Veränderungen vorliegen, erkennen Sie an dem unten genannten Stand.

Stand: 01.12.2021